KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (12.12.2018 – 30.06.2021)

KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (12.12.2018 – 30.06.2021)

KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren (12.12.2018 - 30.06.2021)

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung” in den beiden Gebieten Elektronik und autonomes und vernetztes Fahren insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut. Die Bekanntmachung adressiert innerhalb der beiden Gebiete Elektronik und autonomes und vernetztes Fahren ein breites Themenspektrum.

KMU sind innerhalb dieser Bereiche vielfach erfolgreich – zum Beispiel in der Sensorik, der Aktorik, der Aufbau- und Verbindungstechnik, bei Komponenten und in der Systemintegration. Mit ihrem Beitrag haben sie entscheidenden Anteil daran, dass Deutschland in den Elektronikanwenderbranchen wie der Industrieautomatisierung, der intelligenten Mobilität, der Medizintechnik und der Energietechnik wettbewerbsfähig ist. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Gegenstand der Förderung sind demnach risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik und autonomes und vernetztes Fahren, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU.

Sowohl im Bereich Elektronik als auch im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens sind folgende Vorhaben förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen. Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung soll den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls der Nutzen und die Verwertung. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verbund ist in der Projektskizze zu erläutern.

Der Förderumfang beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.

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