Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz (01.02.2018 – 30.06.2021)

Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz (01.02.2018 – 30.06.2021)

Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz (01.02.2018 – 30.06.2021)

Baden-Württemberg / L-Bank

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite für Investitionsvorhaben zur Energieeinsparung, Steigerung der Materialeffizienz und zum allgemeinen Umweltschutz bereit.

Gefördert werden

  • Investitionen in den Ressourcen- oder Umweltschutz, die auch im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden,
  • Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in energieeffiziente Betriebsgebäude, die auch in der Ressourceneffizienzfinanzierung unterstützt werden, dort aber das mögliche Fördervolumen übersteigen, sowie
  • Investitionen von größeren Unternehmen in energieeffiziente Betriebsgebäude, auch ohne anderweitige Fördermittel der L-Bank.

Zum 1. Februar 2018 bietet die L-Bank das Programm Ressourceneffizienzfinanzierung ELR-Kombi unter dem neuen Namen „Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz“ an. Im Zuge der Namensänderung gelten folgende Neuerungen:

  • Eine Kombination ist nun nicht nur mit einem ELR-Zuschuss, sondern auch mit einem Darlehen der Ressourceneffizienzfinanzierung möglich.
  • Im Programmteil C können kleine und mittlere Unternehmen ihr Förderdarlehen aus der Ressourceneffizienzfinanzierung aufstocken. Damit können sie ein Investitionsvolumen von insgesamt 10 Mio. EUR finanzieren. Dies gilt für Neubau- und Sanierungsvorhaben.
  • Im Programmteil C erhalten größere Unternehmen (Nicht-KMU) für Sanierungen an Betriebsgebäuden (Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen) ein Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz bis 25 Mio. EUR. Das Vorhaben muss auch nicht in einem anderen Programm der L-Bank gefördert werden.
  • Für geeignete Maßnahmen in Programmteil A und C können die Darlehen und Tilgungszuschüsse als Energieeffizienzbeihilfen gemäß Artikel 38 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugesagt werden. Dies erlaubt wesentlich höhere Beihilfeintensitäten von bis zu 50%.
  • Es gilt eine einheitliche Vergütung von Sachverständigengutachten in allen drei Programmteilen.
  • Die L-Bank bietet wieder Kombi-Bürgschaften 50 für Darlehensbeträge über 2,5 Mio. EUR an.

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