Mit der neuen Richtlinie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungsprojekte zum Thema „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“. Ziel ist es, kulturelles Erbe nicht nur historisch zu erforschen, sondern dessen praktisches Potenzial für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sichtbar und nutzbar zu machen – von Nachhaltigkeit über Resilienz bis hin zu gesellschaftlichem Zusammenhalt.
Hochschulen und Universitäten
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU)
Öffentliche und private Einrichtungen, Vereine, Verbände mit Forschungsbeitrag
Internationale Partner (nur über Unteraufträge, keine direkte Förderung)
Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Themenfelder:
Nachhaltige Techniken & Nutzbarmachung (z. B. traditionelle Bau- oder Agrartechniken)
Gesellschaftliche Resilienz & Zusammenhalt (z. B. immaterielles Kulturerbe, soziale Praktiken)
Politische Instrumentalisierung von Kulturerbe (z. B. Ausschluss, Missbrauch, ideologische Vereinnahmung)
Art: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Grundlagenforschung: bis 100 %
Industrielle Forschung: bis 50 % (max. 80 % mit Aufschlägen)
Experimentelle Entwicklung: bis 25 % (max. 60 % mit Aufschlägen)
Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“
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