Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft
23. September 2025

Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Förderzeitraum: 28.08.2025 – 30.11.2025
Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft

Mit der neuen Richtlinie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungsprojekte zum Thema „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“. Ziel ist es, kulturelles Erbe nicht nur historisch zu erforschen, sondern dessen praktisches Potenzial für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sichtbar und nutzbar zu machen – von Nachhaltigkeit über Resilienz bis hin zu gesellschaftlichem Zusammenhalt.

 

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen und Universitäten

  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU)

  • Öffentliche und private Einrichtungen, Vereine, Verbände mit Forschungsbeitrag

  • Internationale Partner (nur über Unteraufträge, keine direkte Förderung)

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Themenfelder:

  • Nachhaltige Techniken & Nutzbarmachung (z. B. traditionelle Bau- oder Agrartechniken)

  • Gesellschaftliche Resilienz & Zusammenhalt (z. B. immaterielles Kulturerbe, soziale Praktiken)

  • Politische Instrumentalisierung von Kulturerbe (z. B. Ausschluss, Missbrauch, ideologische Vereinnahmung)

 

Wie wird gefördert?

  • Art: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

    • Grundlagenforschung: bis 100 %

    • Industrielle Forschung: bis 50 % (max. 80 % mit Aufschlägen)

    • Experimentelle Entwicklung: bis 25 % (max. 60 % mit Aufschlägen)

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Sabphoto

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