Bayern: Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

Bayern: Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

Bayern: Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

Förderzeitraum: 01.11.2021 - 31.12.2024
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Damit eine nachhaltige Automobilwende wirklich gelingt, muss die öffentliche Ladeinfrastruktur weiterhin flächendeckend ausgebaut werden. Nachdem die erste Förderrichtlinie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Bayern zwischen 2017 und 2020 etwa 3.000 Ladepunkte gefördert hat und als erfolgreich evaluiert wurde, soll nun mit dem Nachfolgeprogramm der Ausbau weiter vorangetrieben werden.

 

Mit der Förderrichtlinie kann sowohl die Beschaffung und Errichtung neuer Ladeinfrastruktur als auch die Modernisierung und Ersatzbeschaffung gefördert werden. Des Weiteren wird der Netzanschluss für die Ladeinfrastruktur vom Freistaat finanziell unterstützt.

 

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen sowie Kommunen und Landkreise in Bayern.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 60 % pro Ladepunkt oder Netzanschluss

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

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