Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 14.07.2017 – 31.12.2020

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 14.07.2017 – 31.12.2020

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 14.07.2017 - 31.12.2020

shutterstock_62180860

Bayern / Projektträger Bayern (ITZB – Büro Nürnberg)

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern. Anträge im Rahmen des ersten Förderaufrufs können ab dem 1. September 2017 gestellt werden.

Ziel ist es, den Markthochlauf von E-Fahrzeugen zu stützen und einen funktionierenden Wettbewerb zwischen Anbietern von Ladeinfrastruktur zu etablieren.

Unterstützt werden
•die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
•bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Aufruf
–für Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 3.000
EUR pro Ladepunkt,
–für den Netzanschluss pro Standort: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 5.000 EUR.
Die maximale Zuwendungssumme ist pro Antragsteller auf 100.000 EUR begrenzt.

Gerne stehen wir Ihnen bei ihrer Antragstellung beratend zur Seite!

Quelle Bild: Shutterstock 62180860

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!