Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II in Schleswig-Holstein

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II in Schleswig-Holstein

Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II in Schleswig-Holstein

Förderzeitraum: 15.09.2023 – 14.09.2025
3d,Rendering,Group,Of,Ev,Charging,Stations,Or,Electric,Vehicle

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im Land auszubauen, um Nutzern bequemes und bedarfsgerechtes Laden zu ermöglichen.

 

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Die Installation von öffentlichen Ladestationen in Schleswig-Holstein mit einem oder mehreren Ladepunkten, die den in den Richtlinien festgelegten Anforderungen entsprechen. Dies schließt den notwendigen Netzanschluss am Standort, die Montage der Ladestation sowie das Lastmanagement ein.
  • Die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen in Schleswig-Holstein im Rahmen besonderer Projekte mit einem oder mehreren Ladepunkten, die den in den Richtlinien festgelegten Anforderungen genügen. Diese Projekte sollten sich dadurch auszeichnen, dass sie einen erheblichen Beitrag zur Förderung der Energiewende im Verkehrssektor leisten.

 

Die Förderung umfasst sowohl kleinere Ladepunkte als auch Großprojekte:

  • für kleinere Ladepunkte:
  • die Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte mit einer Leistung im Bereich von 11 kW bis 99 kW.
  • für Großprojekte:
  • die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte mit einer Mindestleistung von 100 kW.
  • die Schaffung von Ladepunkten im Rahmen spezieller Initiativen, die einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Energiewende im Verkehrssektor leisten.

 

Antragsberechtigt sind natürlichen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten Rechts.

 

Fördermittel in Form von Zuschüssen.

 

  • Ladepunkt mit mind. 11 kW Leistung: je 1.000 EUR
  • Ladepunkt mit mind. 22 kW Leistung: je 2.000 EUR
  • Ladepunkt mit mind. 50 kW Leistung: je 7.500 EUR
  • zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten: 500 EUR
  • Ladepunkt mit. mind. 100 kW Leistung: bis zu 50 % (max. 30.000 EUR je Ladepunkt)
  • Ladeinfrastruktur mit bedeutendem Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor: bis zu 50 % (max. 200.000 EUR)

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de

 

Bild von Phonlamai Photo

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!