Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

Förderzeitraum: 19.07.2022 – 31.12.2022
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Der Ausbau der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein zur Senkung von CO2-Emissionen und damit von großer Bedeutung für die Erreichung der Klimaschutzziele. Für den Erfolg der Elektromobilität ist eine flächendeckend vorhandene Ladeinfrastruktur zwingend erforderlich. Hier können auch nicht-öffentliche Ladestationen auf kommunalen Liegenschaften einen wichtigen Beitrag leisten.

Das BMDV bezuschusst daher die Investition in Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen, die ausschließlich den Mitarbeitern der Kommunen zugänglich sind und dem Laden kommunal genutzter Fahrzeuge oder den Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Gefördert werden Ladestationen mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW pro Ladepunkt inklusive Batteriespeichern sowie sämtlicher Kosten für Einbau und Netzanschluss.

Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, soweit die Förderung nur nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts betrifft.

 

Fördermittel: Zuschüsse von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von sungsu han

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