Landesprogramm Wirtschaft – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (13.11.2018 – 30.06.2021)

Landesprogramm Wirtschaft – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (13.11.2018 – 30.06.2021)

Landesprogramm Wirtschaft - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (13.11.2018 - 30.06.2021)

Schleswig-Holstein / Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Das Land Schleswig-Holstein gewährt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionsvorhaben zur Modernisierung und Angebotsverbesserung kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen

  • zur Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • zur stärkeren Nutzung der Nebensaisonzeiten und
  • zur Erreichung einer höheren Qualitätsstufe (z.B. höhere Klassifizierungsstufe, Beachtung von Nachhaltigkeitsprinzipien in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales).

Ziel ist die Qualitätssteigerung des Angebots kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe und damit verbunden die Erhaltung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt

  • für kleine Unternehmen in C-Fördergebieten bis zu 25% und in D-Fördergebieten bis zu 20% der förderfähigen Kosten,
  • für mittlere Unternehmen in C-Fördergebieten bis zu 15% und in D-Fördergebieten bis zu 10% der förderfähigen Kosten,

maximal jedoch 100.000 EUR. Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 EUR betragen.

 

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