Schleswig-Holstein / Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Das Land Schleswig-Holstein gewährt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionsvorhaben zur Modernisierung und Angebotsverbesserung kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen
Ziel ist die Qualitätssteigerung des Angebots kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe und damit verbunden die Erhaltung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt
maximal jedoch 100.000 EUR. Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 EUR betragen.
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