Nordrhein-Westfalen / Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Teil I (allgemeine Budgetleistungen) regelt die Budgetleistungen nach § 61 SGB IX für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung.
Teil II (besondere Budgetleistungen) regelt die besonderen freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber.
Gefördert wird der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen:
Die Fördermittel erfolgen in Form von
Der Förderumfang beträgt genauer bei
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