LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

Nordrhein-Westfalen / Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Teil I (allgemeine Budgetleistungen) regelt die Budgetleistungen nach § 61 SGB IX für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung.

Teil II (besondere Budgetleistungen) regelt die besonderen freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber.

Gefördert wird der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen:

  • Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen oder von anderen Leistungsanbietern,
  • schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler,
  • Menschen mit seelischer Behinderung sowie
  • Menschen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.

Die Fördermittel erfolgen in Form von

  • Lohnkostenzuschüssen,
  • Berufsbegleitung und Jobcoaching,
  • Einstellungsprämien,
  • Ausbildungsprämien sowie
  • Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

Der Förderumfang beträgt genauer bei

  • Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis zu 75% des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes,
  • Einstellungsprämien bis zu 7.000 EUR,
  • Ausbildungsprämien bis zu 4.000 EUR,
  • Budgetleistungen in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf.

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