Am 27. März 2024 genehmigte der Bundesrat endlich das Wachstumschancengesetz, welches unter anderem eine signifikante ...
Ziel der Förderung sind Individuelle und gemeinsame industriegeführte Projekte, die wesentliche Teile einer Wertschöpfungskette abdecken.
Die Projekte sollen folgenden Themen ansprechen:
Querschnittsaspekte wären bspw. Nachhaltigkeit, rechtliche Aspekte, neue Kooperationskonzepte, Interoperabilität, Standardisierung und Transfer.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Fördermittel: Zuschüsse bis zu 60 % (max. 25 Mio. €)
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von Gorodenkoff
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