Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Marktanreizprogramm (Stand: 01.01.2019)

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Marktanreizprogramm (Stand: 01.01.2019)

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Marktanreizprogramm (Stand: 01.01.2019)

 Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe

Der Bund fördert die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Zum 1. Januar 2019 wurden bisher im Marktanreizprogramm enthaltene Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ integriert.

Mitfinanziert werden die Errichtung oder Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasseanlagen,
  • effizienten Wärmepumpen,
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie,
  • Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland und
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien

Es bestehen zwei alternative Förderverfahren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die KfW Bankengruppe gewährt im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse.

  • Investitionszuschüsse des BAFA: Die Basisförderung erfolgt als Projektförderung mit Festbeträgen durch Zuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
  • Zusätzlich zur Basisförderung sind je nach Maßnahme ein Gebäudeeffizienzbonus, ein Bonus für Lastmanagementfähigkeit, ein Kombinationsbonus und ein Optimierungsbonus möglich. Die Höhe richtet sich nach der Art der Maßnahme.
  • Auf Basis des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) können für Solarkollektoranlagen, kleine Biomasse-Anlagen, effiziente Wärmepumpen sowie die Optimierung der gesamten Heizungsanlage zusätzliche Zuschüsse gewährt werden.
  • Finanzierung und Tilgungszuschüsse der KfW: Im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium finanziert die KfW Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten, i.d.R. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Für Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmenetze und große effiziente Wärmepumpen kann die KfW auf Basis des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) zusätzliche Zuschüsse gewähren.

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