Messeprogramm junge innovative Unternehmen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert im Zeitraum von 2014 bis 2016 die Beteiligung junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich um Gemeinschaftsstände handelt, die von den Messeveranstaltern organisiert werden. Welche Messen werden konkret gefördert? Die entsprechenden Übersichten für 2014 und 2015 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Begünstigt werden kleine junge innovative Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der BRD, die Neuentwicklungen von Produkten oder Verfahren anbieten. Die Firmen müssen jünger als 10 Jahre sowie rechtlich selbstständig sein. Sie dürfen bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen und eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erwirtschaften (gemäß EU-Definition für kleine Unternehmen).

Förderfähig sind die anteiligen Kosten des Gemeinschaftsstandes für Standmiete und Standbau, welche vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden. Die Zuschusshöhe beträgt 60 – 70 %.

Die Frist für die Anmeldung läuft bis jeweils 8 Wochen vor Beginn der Messen und Veranstaltungen. Das heißt, interessierte Unternehmen müssen sich bis spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Veranstalter der Messe für den Gemeinschaftsstand anmelden. Parallel dazu ist der Bewilligungsantrag für die Förderung beim BAFA von dem Aussteller einzureichen.

Zuschusshöhe: 60 – 70 % der förderfähigen Kosten

Frist: spätestens 8 Wochen vor Beginn der Messe

Quelle Bilder Shutterstock:
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