Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Stand: Mai 2018)

Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Stand: Mai 2018)

Mittelstand innovativ - Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Stand: Mai 2018)

Nordrhein-Westfalen / Projektträger Jülich (PtJ)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!“ innovative mittelständische Unternehmen. Das Förderprogramm besteht aus den Komponenten Innovations- und Digitalisierungsgutschein und Innovationsassistent.

Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Innovationsgutscheine werden gewährt für:
Innovationsgutschein B: externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung
eines innnovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer
Verfahrensinnovation oder zur Bearbeitung von arbeits- oder organisationsbezogenen
Fragestellungen,
Innovationsgutschein F+E: externe umsetzungsorientierte Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte,
Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten.

Digitalisierungsgutscheine werden gewährt für:
Digitalisierungsgutschein A – Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des
Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck“) oder Erfassung des Grades
der IT-Sicherheit,
Digitalisierungsgutschein B – Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen
zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.

Die Fördermittel erfolgen in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50%, bei kleinen Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch

• 10.000 EUR für den Innovationsgutschein B und den Digitalisierungsgutschein A,
• 15.000 EUR für den Innovationsgutschein F+E und den Digitalisierungsgutschein B.

Jedes Unternehmen kann innerhalb von zwei Jahren zwei Förderbausteine in Anspruch nehmen, sofern sie aufeinander aufbauen.

Weitere Beiträge

3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie
Förderzeitraum: 10.02.2025 – 02.05.2025
Fördermittel für Quantentechnologien in der Medizindiagnostik
Förderzeitraum: 31.12.2024 – 30.06.2025
Fördermittel für digitale Technologien in der Kreislaufwirtschaft
Förderzeitraum: 15.01.2025 – 24.03.2025

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