Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Stand: Mai 2018)

Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Stand: Mai 2018)

Mittelstand innovativ - Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Stand: Mai 2018)

Nordrhein-Westfalen / Projektträger Jülich (PtJ)

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms “Mittelstand.innovativ!” innovative mittelständische Unternehmen. Das Förderprogramm besteht aus den Komponenten Innovations- und Digitalisierungsgutschein und Innovationsassistent.

Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Innovationsgutscheine werden gewährt für:
Innovationsgutschein B: externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung
eines innnovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer
Verfahrensinnovation oder zur Bearbeitung von arbeits- oder organisationsbezogenen
Fragestellungen,
Innovationsgutschein F+E: externe umsetzungsorientierte Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte,
Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten.

Digitalisierungsgutscheine werden gewährt für:
Digitalisierungsgutschein A – Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des
Digitalisierungsgrades im Unternehmen (“Digitalisierungscheck”) oder Erfassung des Grades
der IT-Sicherheit,
Digitalisierungsgutschein B – Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen
zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.

Die Fördermittel erfolgen in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50%, bei kleinen Unternehmen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch

• 10.000 EUR für den Innovationsgutschein B und den Digitalisierungsgutschein A,
• 15.000 EUR für den Innovationsgutschein F+E und den Digitalisierungsgutschein B.

Jedes Unternehmen kann innerhalb von zwei Jahren zwei Förderbausteine in Anspruch nehmen, sofern sie aufeinander aufbauen.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“ (MaterialNeutral) Modul 2 – Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung
Förderzeitraum: 18.09.2024 – 17.01.2025
Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien: Sektorenkopplung - 2. Förderaufruf
Förderzeitraum: 04.09.2024 – 16.10.2024
Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024
Förderzeitraum: 30.08.2024 – 12.11.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!