MobilitätsZukunftsLabor 2050 (07.02.2019 – 31.12.2024)

MobilitätsZukunftsLabor 2050 (07.02.2019 – 31.12.2024)

MobilitätsZukunftsLabor 2050 (07.02.2019 - 31.12.2024)

Die Fördermaßnahme „MobilitätsZukunftsLabor 2050“ kombiniert Mobilitätsforschung zu übergreifenden Fragen, praktische Erprobungen und anspruchsvolle Wirkungs- und Syntheseforschung.

Gefördert werden sollen FuE-Projekte, die übergeordnete und grundsätzliche Fragen der nachhaltigen urbanen Mobilität im Sinne der Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ bearbeiten. Die Forschungsergebnisse sollen zu folgenden Schwerpunkten einen Beitrag leisten:

  • Zusammenbringen von Möglichkeiten neuer Technologien mit Gestaltungsoptionen insbesondere auf der kommunalen Ebene und den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen/Bürger,
  • Verknüpfung und Harmonisierung von technologischen Neuerungen, individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen, ökologischen Anforderungen und wirtschaftlichen Interessen und die daraus resultierende Entwicklung von transformativen und sozialen Innovationen,
  • Identifikation von Wechselwirkungen (u. a. durch eine sektorale Betrachtung) und Aufzeigen von Ansatzpunkten für Veränderungen, um beispielsweise Verkehrsbewegungen nachhaltiger zu gestalten und Mobilitätsbedürfnisse mit weniger Verkehr zu erfüllen,
  • Entwicklung von geeigneten und praktikablen Formen der politischen, planerischen und technologischen Steuerung.

Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung

Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:

  • 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung,
  • 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung.

KMU können, je nach Art und Umfang der Maßnahme, zusätzliche Zuschüsse erhalten.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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