Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis) im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis) im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität durch kreislauffähige Wertschöpfung (MobilKreis) im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“

Förderzeitraum: 09.12.2021 - 04.03.2022
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Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, wird von den Produzenten im Mobilitätssektor erwartet, den CO2-Ausstoß ihrer Flotten bis 2030 um fast 40 % zu reduzieren. Daher steht die Industrie derzeit vor der Herausforderung, ihre gesamte Produktion auf dieses Ziel hin zu optimieren. Dabei bietet insbesondere die Kreislaufwirtschaft ein hohes Potential, die Produktion nachhaltig zu transformieren und damit sowohl den Energie- als auch den Materialverbrauch massiv zu senken. Dafür sind neue Datenräume notwendig, um eine flächendeckende Nachverfolgung aller Ressourcen zu gewährleisten. Diese Technologien sind bis heute noch nicht entwickelt, weswegen das BMBF nun Unternehmen in der Mobilitätsbranche bei der Entwicklung innovativer Systemlösungen unterstützt.

 

Explizit werden durch die Richtlinie kooperative und vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben im Verbund gefördert. Dabei sind zwei zentrale Themenschwerpunkte ausgeschrieben:

Zum einen die Entwicklung neuartiger Lösungen für eine nachhaltige, kreislauffähige Mobilität, wobei sich die Forschung auf folgende drei Schwerpunkte konzentrieren soll:

  • Unternehmen für Handlungsspielräume zur Kreislauffähigkeit eröffnen
  • Verengung und Schließung von Ressourcenkreisläufen und Verlängerung der Lebensdauern von Produkten
  • Entwicklung einer digitalen Durchgängigkeit für eine kreislauffähige Wertschöpfung

 

Zum anderen wird die Entwicklung eines wissenschaftlichen Projektes gefördert, die den Aufbau eines Hubs für Kreislaufwirtschaft zum Ziel hat. Hierbei kann beispielsweise die Entwicklung neuer Methoden in der Industrie 4.0 gefördert werden.

 

Antragsberechtigt sind neben Hochschulen oder Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. 50 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von geralt auf Pixabay

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