Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (01.01.2019 – 31.12.2019)

Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (01.01.2019 – 31.12.2019)

Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen (01.01.2019 - 31.12.2019)

Bund / Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Der Bund unterstützt Investitionen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen.

Gefördert werden

  • im Vergleich zu herkömmlichen Dieselmotoren emissionsärmere Motoren, im Falle eines Gasmotors auch das zugehörige Gaslagerungs- und -versorgungssystem,
  • Maßnahmen zur Schadstoffminderung,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und
  • Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen.

Die Höhe der verfügbaren Zuschüsse beträgt für

  • emissionsärmere Motoren bzw. Gasmotoren sowie Maßnahmen zur Schadstoffminderung und zur Minderung von Lärmemissionen 40% der förderfähigen Kosten,
  • für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz 30% der förderfähigen Kosten.

Bei kleinen Unternehmen, gemäß KMU-Definition der EU, wird die Förderquote um 20%-Punkte und bei mittleren Unternehmen um 10%-Punkte erhöht.

Unternehmen aus den regionalen Fördergebieten können zudem einen um 5% (alte Bundesländer) bzw. 10% (neue Bundesländer) erhöhten Fördersatz erhalten.

Die Förderung wird im Jahr 2019 fortgesetzt.

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