Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (04.02.2019 – 31.12.2020)

Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (04.02.2019 – 31.12.2020)

Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (04.02.2019 - 31.12.2020)

Bund / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Nachrüstung von Diesel-Bussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kommunen eingesetzt werden, welche von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Gefördert werden System- und Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidemissionen. Übergeordnetes Ziel ist es, durch die Nachrüstung von Diesel-Bussen einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten zu leisten.

Die Fördermittel werden in Form eines Zuschusses erteilt. Die Höhe der Förderung beträgt 80% der Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten), maximal jedoch 20.000 EUR pro Fahrzeug.

Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs können Projektskizzen bis zum 1. Juli 2019 eingereicht werden.

Das BMVI stellt für die Förderung 107 Mio. EUR zur Verfügung. Für den ersten Förderaufruf stehen 12 Mio. EUR und für den zweiten Förderaufruf stehen 50 Mio. EUR zur Verfügung.

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