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Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen oder kommunalen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen (01.01.2019 – 31.12.2020)

Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen oder kommunalen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen (01.01.2019 – 31.12.2020)

Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen oder kommunalen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen (01.01.2019 – 31.12.2020)

Bund / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Nachrüstung von gewerblich oder kommunal genutzten leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5, die überwiegend in Kommunen eingesetzt werden. Diese sind von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen und sollen im Rahmen dieser Förderrichtlinie mit Stickoxidminderungssystemen ausgestattet werden.

Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen. Ziel ist es einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Städten zu leisten.

Die Höhe der Förderung beträgt hierbei

  • bei großen Unternehmen der EU 40%,
  • bei mittleren Unternehmen 50% und
  • bei kleinen Unternehmen 60% der Umrüstungskosten,

maximal jedoch 3.800 EUR pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 und maximal 3.000 EUR bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019.

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