Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge) (01.01.2019 – 31.12.2020)

Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge) (01.01.2019 – 31.12.2020)

Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge) (01.01.2019 – 31.12.2020)

Bund / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5, die überwiegend in Kommunen eingesetzt werden, die von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei großen Unternehmen der EU 40%,
  • bei mittleren Unternehmen 50% und
  • bei kleinen Unternehmen 60% der Umrüstungskosten,

maximal jedoch 15.000 EUR pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019 und maximal 12.000 EUR bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019.

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