Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des BMWi-Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“
(2021 – 31.12.2024)
Um die Ziele des Klimaschutzes zu verfolgen und zeitgleich den Digitalen Wandel und die Energiewende voranzutreiben, wird mit dem Förderprogramm die technologische Innovationskraft in folgenden Bereichen gefördert:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen, insbesondere KMU.
Fördermittel: Zuschuss bis zu 50 %, für #KMU bis zu 80 %.
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von Larisa Koshkina auf Pixabay
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