Neue Förderrichtlinie für elektrische Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien (01.03.2019 – 30.09.2020))

Neue Förderrichtlinie für elektrische Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien (01.03.2019 – 30.09.2020))

Neue Förderrichtlinie für elektrische Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien (01.03.2019 - 30.09.2020))

Hamburg / Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an und in Gebäuden, die als Wohn- oder Gewerbeimmobilie genutzt werden, sowie auf gewerblich genutzten Flächen.

Mitfinanziert werden

  • die Hardwarebeschaffung der Ladeeinrichtung,
  • vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses und die Anbindung an IT-Backend (Make-ready-Kosten),
  • die Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung sowie
  • der Betrieb während des Forschungsvorhabens.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen erhalten einen Zuschlag von 20%, mittlere Unternehmen von 10% und Verbundprojekte unter bestimmten Bedingungen ein Zuschlag von 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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