Neustart Niedersachsen Investition – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur niedrigschwelligen Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft

Neustart Niedersachsen Investition – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur niedrigschwelligen Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft

Neustart Niedersachsen Investition - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur niedrigschwelligen Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft

Förderzeitraum: 01.09.2020-30.06.2022
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Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen und wirtschaftliche Einbrüche zu mindern, werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, auch aus der Automobilwirtschaft durch Fördermittel unterstützt.

Zuwendungen sollen zu einem Aufschwung der Wirtschaft in Niedersachsen, durch niedrigschwellige Investitionen, beitragen.

Ziel der Investitionen ist es mittelfristige Beschäftigungen zu sichern, Unternehmen zukunftsfähig zu gestalten sowie nachhaltig zum Klimaschutz beizutragen.

Gefördert werden niedersächsische Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben in Niedersachsen planen und einen Umsatzrückgang aufgrund der Corona-Pandemie nachweisen können.

Es ist ein Zuschuss bis zu 50 % (max. 800.000 €) möglich.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Piaxabay 2724241 (lizenzfrei)

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