Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung in der nuklearen Sicherheitsforschung und der Strahlenforschung

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung in der nuklearen Sicherheitsforschung und der Strahlenforschung

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung in der nuklearen Sicherheitsforschung und der Strahlenforschung

Förderzeitraum: 29.07.2021-30.06.2024
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Die laufende Projektförderung zur nuklearen Sicherheit bildet einen wichtigen Anknüpfungspunkt für das 7. Energieforschungsprogramm, da Deutschland mit Ablauf des Jahres 2022 die Stromerzeugung durch die Kernspaltung in Reaktoren beenden wird. Daher ist eine technisch-wissenschaftliche Begleitung im Stilllegungsprozess notwendig, um eine sichere Abstellung der Kraftwerke zu garantieren.

Innerhalb dieser Projektförderung sollen nun anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit unterstützt werden. Darunter fallen Arbeiten aus den Themenbereichen Strahlenforschung, Entsorgungsforschung und Reaktorsicherheit.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Gebietskörperschaften und sonstige Forschungseinrichtungen.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Cosmic Level auf Pixabay

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