Pilot-Innovationswettbewerb „Organersatz aus dem Labor“ (13.04.2019 – 30.06.2021)

Pilot-Innovationswettbewerb „Organersatz aus dem Labor“ (13.04.2019 – 30.06.2021)

Pilot-Innovationswettbewerb „Organersatz aus dem Labor“ (13.04.2019 - 30.06.2021)

Die Knappheit von Spenderorganen ist ein gesellschaftliches Problem, das durch einen hohen Leidensdruck der ­Patientinnen und Patienten gekennzeichnet ist, die auf ein passendes Spenderorgan warten. Die mögliche Züchtung von Organen aus patienteneigenem Material könnte einen wirkungsvollen Beitrag zur Lösung des Problems liefern. Im Erfolgsfall würde der Organersatz aus dem Labor eine echte Sprung­innovation für den medizinischen Fortschritt bedeuten. Daher wurde dieser Ansatz als ein Pilotwettbewerb für die Förderung von Sprunginnovationen durch das BMBF ausgewählt.

Das BMBF beabsichtigt mit seiner Förderung, bestehende Limitierungen bei der Kultivierung von Organoiden zu überwinden und die Realisierung der Vision im Labor gezüchteter Ersatzorgane zu forcieren. Der dringlichste Bedarf an Spenderorganen in Deutschland besteht laut Eurotransplant 2017 bei Niere, Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse. Deshalb konzentriert sich die vorliegende Förderrichtlinie zunächst auf diese fünf Organe

Im Rahmen dieses Wettbewerbes sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der maximal drei Gewinnerteams gefördert werden. Dafür werden die Organoide prämiert, welche den transplantierbaren Organen am nächsten kommen. Die geförderten FuE-Vorhaben sollen dazu dienen, die entsprechende Entwicklung zum Organersatz weiter voranzutreiben.

Antragsberechtigte Einrichtungen können für die Dauer von maximal 36 Monaten gefördert werden. Der erste Platz im Wettbewerb wird mit bis zu 3 000 000 Euro, der zweite Platz mit bis zu 2 000 000 Euro und der dritte Platz mit bis zu 1 000 000 Euro bezuschusst. Der Höchstbetrag gilt pro Vorhaben (Verbund- oder Einzelprojekt) und versteht sich inkl. der Projektpauschale bei Hochschulen sowie allen anderen Pauschalen. Falls Unternehmen beteiligt sind, kann der aufgrund beihilferechtlicher Vorschriften zu leistende Eigenanteil der Unternehmen gegebenenfalls das Projektgesamtvolumen erhöhen.

Dem Projektträger sind spätestens bis zum 28.06.2019 Bewerbungen vorzulegen.

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