Pilotprogramme Einsparzähler (25.02.2019 – 31.12.2022)

Pilotprogramme Einsparzähler (25.02.2019 – 31.12.2022)

Pilotprogramme Einsparzähler (25.02.2019 - 31.12.2022)

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt innovative Pilotprojekte von Unternehmen und Unternehmenskonsortien zur Einsparung von Strom, Öl, Gas, Biomasse, Wärme und Kälte bei einem oder mehreren privaten, öffentlichen oder gewerblichen Kunden. Ziel ist es hierbei den omnipräsenten Trend zur Digitalisierung auch im Bereich der Energieeffizienz nutzbar zu machen.

Gefördert werden

  • Pilotprojekte, die Einsparzähler (ESZ) und Mehrwertdienste zur Energieeinsparung bei privaten, öffentlichen oder gewerblichen Kunden einsetzen und die Energieeinsparungen messen und quantifizieren,
  • die Entwicklung und Anwendung von Modulen für “Lastmanagement-ready” und die “strommarktdienliche Schaltung” von Verbrauchern sowie
  • Leuchtturmprojekte, die innovative Finanzierungs- und Handelssysteme mit eingesparten und per Einsparzähler nachgewiesene GWh erproben und demonstrieren.

Die Fördermittel werden in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erteilt. Die Höhe der Förderung beträgt für Pilotprojekte:

  • in der Regel bis zu 25%, bei Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 35% der förderfähigen Kosten,
  • und erhöht sich für Antragsteller, die Teile oder Ergebnisse des Vorhabens als Open-Source-Produkt oder Beitrag hierzu zur Verfügung stellen, um 15%,
  • mindestens jedoch 10.000 EUR und maximal 2 Mio. EUR zuzüglich einer etwaigen Förderung für die verbesserte Projektvermarktung.

Die Auszahlung erfolgt zu einem Viertel auf Grundlage nachgewiesener Projektkosten und zu drei Viertel auf Grundlage erwiesenermaßen eingesparter Energiemengen (leistungsabhängige Komponente). Zusätzlich gefördert werden die Verbesserung der Projektvermarktung, Information und Kundenakquise sowie Leuchtturmprojekte in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten/Ausgaben, maximal jeweils 200.000 EUR.

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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
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