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Progres.Nrw: Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Markteinführung (16.10.2017-31.06.2021)

Progres.Nrw: Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Markteinführung (16.10.2017-31.06.2021)

Progres.Nrw: Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung (16.10.2017-31.06.2021)

Nordrhein-Westfalen / Bezirksregierung Arnsberg

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Markteinführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.

Mitfinanziert werden

  • Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,
  • gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme,
  • thermische Solaranlagen,
  • stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage,
  • Wasserkraftanlagen,
  • Wärmeübergabestationen,
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage,
  • Wärme- und Kältespeicher,
  • Wärme- und Kältenetze,
  • oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren),
  • Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht,
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard inkl. Lüftungsanlagen,
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus Standard inkl. Lüftungsanlagen,
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Der Runderlass wurde geändert. Im Jahr 2017 können keine Anträge mehr gestellt werden. Am 10. Januar 2018 startet die neue Förderperiode.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der zu fördernden Maßnahme.

Die Bagatellgrenze beträgt 350 EUR.

Weitere Beiträge

Fördermittel für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg
Förderzeitraum: 01.11.2024 – 30.06.2026
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern (2. Förderaufruf)
Förderzeitraum: 15.11.2024 – 15.01.2025
Fördermittel für Stromspeicher in Sachsen-Anhalt
Förderzeitraum: 25.10.2024 – 29.11.2024

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