Der Klimaschutzplan 2050 gilt in Deutschland als Leitlinie für die Gestaltung unterschiedlicher Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern. Eine konkrete Maßnahme aus dem Klimaschutzplan ist hierbei die Stärkung des Radverkehrs, weswegen eine neue Richtlinie nun Vorhaben zur Erschließung von Minderungspotentialen im Radverkehr unterstützen soll. Ziel ist es, mit diesen Investitionen nicht nur die Einsparung von Treibhausgasemissionen (THG) zu beschleunigen, sondern auch das Rad als individuelles Verkehrsmittel zu stärken.
Grundsätzlich werden mit dieser Richtlinie investive Maßnahmen in die Umgestaltung des Straßenraums und die Errichtung von Radverkehrinfrastruktur gefördert. Hierbei sind nur Maßnahmen förderfähig, deren Klimaschutzwirkung über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Der innovative Charakter der Projekte wird über folgende Indikatoren bewertet:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Fördermittel: Zuschuss bis zu 75 %
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
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