Hamburg / Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Das Land Hamburg unterstützt im Rahmen dieses neuen Förderprogrammes Maßnahmen der integrierten Stadtteilentwicklung. Benachteiligte Wohnviertel und Quartiere mit bestehenden oder drohenden gravierenden sozialräumlichen Segregations- und Polarisierungsprozessen oder städtebaulichen Missständen sollen sozial und materiell stabilisiert werden.
Die Förderung erfolgt in folgenden Programmsegmenten:
Die Fördermaßnahmen umfassen weitergehend thematisch folgende Bereiche:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Der Förderbetrag umfasst in der Regel bis zu 50%, in begründeten Einzelfällen bis zu 100% der Gesamtausgaben.
Die gesamtstädtischen Leitziele im Rahmen dieser Förderung sind vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen durch soziale und materielle Stabilisierung des Fördergebiets; die Verbesserung der Entwicklungsperspektiven für die Menschen im Quartier, der Abbau bzw. die Beseitigung städtebaulicher Defizite durch Qualifizierung der sozialen und technischen Infrastruktur, des öffentlichen Raums und der privaten Gebäudenutzungen und letztendlich die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und der Eigenaktivität der Bürgerinnen und Bürger.
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