Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft angenommen

Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft angenommen

Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft angenommen

Förderzeitraum: 17.11.2020
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Seit 2018 setzt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für eine Förderung von Reallaboren und Experimentierklauseln ein.

Die Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierräumen wurden nun im November 2020 angenommen und soll die Innovationskraft und Resilienz der EU steigern – sie ermöglichen die Erprobung neuer Technologien. Bundeswirtschaftsminister Altmaier äußert sich dazu und erklärt, dass Reallabore und Experimentierklauseln die Unternehmen bestärken, Neues auszuprobieren. Nur so werden wichtige Zukunftsinnovationen wie zum Beispiele die Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain gefördert und vorangetrieben.

Bildquelle: Pixabay 725811 (lizenz frei)

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