Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Förderzeitraum: 26.08.2021-31.12.2024
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Mit dem Klimaschutzplan 2050 wurde eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % für den Zeitraum zwischen 1990 und 2030 festgelegt. Ein wichtiger Ansatzpunkt für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ist dabei der Verkehrssektor, genauer gesagt die Entwicklung erneuerbarer und emissionsarmer Treibstoffe. Der Bund fördert daher nun die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biotreibstoffen.

 Die Förderung fokussiert sich hierbei auf Demonstrations-, Innovations- und Marktvorbereitungsmaßnahmen. Hierbei können folgende Schwerpunkte förderfähig sein:

  • Durchführbarkeitsstudien und Entwicklungs- / Demonstrationsvorhaben
  • Entwicklung bzw. Bildung von Innovationsclustern
  • Unterstützende oder beratende Innovationsdienstleistungen (z.B. Zertifizierungen der Entwicklung effizienter Produkte, Validierung von Patenten etc.)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie kommunale Unternehmen.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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