Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Förderzeitraum: 26.08.2021-31.12.2024
electric-car-734573_1920-1

Mit dem Klimaschutzplan 2050 wurde eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 42 % für den Zeitraum zwischen 1990 und 2030 festgelegt. Ein wichtiger Ansatzpunkt für die Reduktion der Treibhausgasemissionen ist dabei der Verkehrssektor, genauer gesagt die Entwicklung erneuerbarer und emissionsarmer Treibstoffe. Der Bund fördert daher nun die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biotreibstoffen.

 Die Förderung fokussiert sich hierbei auf Demonstrations-, Innovations- und Marktvorbereitungsmaßnahmen. Hierbei können folgende Schwerpunkte förderfähig sein:

  • Durchführbarkeitsstudien und Entwicklungs- / Demonstrationsvorhaben
  • Entwicklung bzw. Bildung von Innovationsclustern
  • Unterstützende oder beratende Innovationsdienstleistungen (z.B. Zertifizierungen der Entwicklung effizienter Produkte, Validierung von Patenten etc.)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie kommunale Unternehmen.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Thanks for your Like • donations welcome auf Pixabay

Weitere Beiträge

Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER - 3. Förderaufruf
Förderzeitraum: 23.04.2025 – 21.07.2025
Fördermittel für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft
Förderzeitraum: 10.04.2025 – 30.06.2027
Sachsen-Anhalt Digital 2030 – New Work 2025
Förderzeitraum: 31.03.2025 – 31.12.2026

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!