RENplus – Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen (01.01.2018 – 31.12.2020)

RENplus – Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen (01.01.2018 – 31.12.2020)

RENplus - Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen (01.01.2018 - 31.12.2020)

Das Land Brandenburg unterstützt Unternehmen und Genossenschaften, Kommunen, Landkreise und Planungsgemeinschaften dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern. Über RENplus können u.a. Energieeffizienzmaßnahmen oder kommunale Energiekonzepte zur CO2-Minderung mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Um das Antragsverfahren und die generellen Fördermöglichkeiten zu verbessern, wurde das Förderprogramm RENplus neu gestaltet. Zur leichteren Orientierung für die Antragsteller gibt es nun jeweils eine eigene Richtlinie für wirtschaftlich tätige sowie für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen.

Mitfinanziert werden

  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen,
  • Investitionen in Speichersysteme,
  • Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Investitionen zur Integration Erneuerbarer Energien,
  • Investitionen in Fernwärme und Fernkälte,
  • Investitionen in Energieinfrastrukturen,
  • nichtinvestive Maßnahmen für Umweltstudien,
  • begleitende Maßnahmen, sowie
  • Einzelfallentscheidungen

Das Förderprogramm zielt sowohl auf die Breitenanwendung bereits eingeführter Techniken und Verfahren als auch auf die Markteinführung neu entwickelter technischer Lösungen, insbesondere bei Erstanwendungen, Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben ab.

Ziel ist es, durch die geförderten Maßnahmen CO 2-Einsparungen durch die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien zu erzielen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis-Verordnung.

Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 EUR.

Weitere Beiträge

Förderrichtlinie für Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz: „KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz“
Förderzeitraum: 19.03.2024 – 17.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!