Der Förderaufruf durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wurde am 1. Februar 2024 gestartet und plant, bis Ende 2025 drei Runden für die Antragstellung anzubieten.
Förderfähig sind Investitionen in innovative Vorzeigeanlagen, die bedeutend zur Steigerung der Ressourceneffizienz oder zum Fortschritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Dabei liegt der Fokus auf Technologien, die bisher nicht in großem Maßstab umgesetzt wurden, oder auf der erstmaligen Kombination bekannter Techniken in einem neuen Prozess. Beispiele wären Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien.
Zur Antragstellung berechtigt sind KMUs aus der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Termine für die Antragseinreichung:
Alle eingereichten Projekte konkurrieren miteinander um die Fördermittel.
Fördermittel: Zuschuss bis zu 60 % (max. 4 Mio. EUR)
Fördermittelberatung durch die Subventa GmbH unter +49 821 455485-0 oder info@subventa.de
Bild von Igisheva Maria
Weitere Beiträge
Neueste Beiträge
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!
Kategorien