Das ERA-Net EuroNanoMed III ist eine gemeinsame Initiative von 25 Partnern aus 19 europäischen und assoziierten Ländern und zwei außereuropäischen Ländern. Im Rahmen der Ausschreibung im ERA-Net EuroNanoMed III steht die Beteiligung an Projekten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen offen.
Gegenstand dieser Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industrieorientierter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich die Anwendung von Nanotechnologien in Produkten und Verfahren für das Gesundheitswesen zum Ziel setzen.
Die Forschungsvorhaben für dieses Förderprogramm sollten dabei einem der drei folgenden Bereiche zuzuordnen sein:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Für KMU kann eine zusätzliche Projektförderung in Form von Innovationsbeihilfen beantragt werden.
Projektskizzen sind bis spätestens zum 16. Januar 2018 beim Projektträger einzureichen.
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