Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe“ (19.12.2017 – 31.12.2022)

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe“ (19.12.2017 – 31.12.2022)

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe" (19.12.2017 - 31.12.2022)

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, mit Hilfe von Forschung und Entwicklung Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Dabei müssen Produktkreisläufe mit Hilfe von Innovationen geschlossen und die dafür erforderlichen Geschäftsmodelle, ­Designkonzepte und digitalen Technologien bereitgestellt werden. Damit sollen die Gesamtrohstoffproduktivität erhöht, Abfälle vermieden und Umweltbelastungen verringert werden.

Fokus der Förderung liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:

  • Designkonzepte für die Kreislaufführung von Produkten
  • Innovative Geschäftsmodelle für die Kreislaufwirtschaft
  • Kreislaufschließung durch digitale Technologien
  • Vernetzungs- und Transfervorhaben

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben kann hier eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Hierbei wird eine Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Für KMU sind zudem differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

Die Projektvorschläge für diese Förderrichtlinie sind dem Projektträger zunächst als begutachtungsfähige Projektskizzen bis zum 26. April 2018 einzureichen.

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