Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (01.01.2019 – 31.12.2022)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (01.01.2019 – 31.12.2022)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (01.01.2019 – 31.12.2022)

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die neue Fassung der Kommunalrichtlinie Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst, zudem wurden folgende Themenschwerpunkte beigefügt:

Strategische Förderschwerpunkte:

  • Fokusberatung
  • Energie- und Umweltmanagementsysteme
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Potenzialstudien
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement

Investive Förderschwerpunkte:

  • Beleuchtung und Belüftung
  • Nachhaltige Mobilität
  • Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung
  • Zusätzliche investive Maßnahmen für den Klimaschutz (z.B. Austausch von Elektrogeräten)

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben erteilt. Die exakten Werte sind online in tabellarischer Form abrufbar.

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