Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderzeitraum: 18.09.2023 – Ende nicht festgelegt
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet ein Förderprogramm zur Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW.

 

Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit 50 kW oder mehr, sowie der erforderliche Netzanschluss. Das Programm richtet sich an Handwerksbetriebe, Gewerbeunternehmen und Flottenanwender, darunter Transport- und Logistikfirmen. Zum ersten Mal sind auch LKW-Ladepunkte förderfähig.

 

Die Schnellladepunkte müssen erneuerbare Energien verwenden und im Inland betrieben werden. Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht gestattet, und die Beschaffung muss innerhalb von 18 Monaten nach Genehmigung abgeschlossen sein.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlich beteiligte Unternehmen.

 

Das Fördervolumen beträgt bis zu 400 Millionen Euro. Die maximale Förderung pro Ladepunkt hängt von der Ladeleistung ab.

 

Fördermittel: Zuschüsse für Unternehmen bis zu 40% (max. 30.000 € pro Ladepunkt)

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0 bzw. unter info@subventa.de

 

Bild von Chesky

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