Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
10. November 2025

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Förderzeitraum: 30.10.2025 – 26.11.2025
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Mit der neuen Förderrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stärkt die Bundesregierung den Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer, praxisnaher Lösungen für sichere, gesunde und menschengerechte Arbeitsbedingungen – insbesondere in Bereichen mit hohem Belastungsrisiko oder neuen technologischen Herausforderungen.

Wer wird gefördert?

  • alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland, z.B.

    • Kommunen
    • gemeinnützige Träger
    • Bildungsträger
    • Unternehmen
    • Forschungseinrichtungen
    • Verbände etc.
  • Nicht antragsberechtigt: natürliche Personen

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beitragen, insbesondere in folgenden Themenfeldern:

  • Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen
    • Entwicklung ergonomischer und alternsgerechter Arbeitskonzepte
    • Prävention körperlicher und psychischer Belastungen
    • Fokus auf KMU, Industrie, Handwerk und Dienstleistungsberufe
  • Klimawandel und Arbeitswelt
    • Gestaltung klimaresilienter Arbeitsplätze
    • Prävention von Hitzestress, UV-Belastung und neuen Gesundheitsrisiken
  • Basisarbeit
    • Verbesserung der Arbeitsqualität und Wertschätzung von angelernter Tätigkeit
    • Einbindung dieser Beschäftigtengruppen in Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Psychische Gesundheit
    • Prävention psychischer Erkrankungen, Stress- und Belastungsmanagement
    • Entwicklung verhältnispräventiver Konzepte zur Stärkung psychischer Resilienz
  • Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsschutz
    • Einsatz KI-basierter Systeme zur Risikoerkennung, Prävention und Überwachung
    • Evaluation von Chancen und Grenzen KI-gestützter Anwendungen im Arbeitsschutz

 

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss als De-minimis-Beihilfe (max. 300.000 EUR in drei Steuerjahren)

  • Förderquote: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Förderprogramm

Förderrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Andrii Yalanskyi

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