Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe – Saarland

Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe – Saarland

Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe - Saarland

Förderzeitraum: 15.10.2020-31.12.2021
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Unter der Corona-Pandemie leiden zunehmend kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes, die enorme Umsatzrückgänge in Kauf nehmen müssen und in ihre wirtschaftliche Existenz gefährden sind.

Ein zusätzliches Programm für das Beherbergungsgewerbe und das Gastronomiegewerbe soll KMU im Saarland unterstützen.

Insgesamt sind 3 Millionen Euro (für 2020 und 2021) vorgesehen, um Investitionen, vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Gastgewerbe, zu ermöglichen. Außerdem ist die Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie der Tourismus von Bedeutung.

Antragsberechtigt sind KMU des Beherbergung- und Gastronomiegewerbes, mit einer Betriebsstätte im Saarland.

Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben möglich.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 2842347 (lizenzfrei)

 

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