Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz zu bewältigen, soll mit diesem Förderprogramm die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherheit gestärkt werden.
Gefördert werden folgende Investitionsvorhaben:
Antragsberechtigt sind gastgewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Auch Pächter, die die Investitionsmaßnahmen durchführen, sind antragsberechtigt.
Fördermittel: Zuschuss in Höhe von bis zu 20 % für kleine und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Bild von analogicus auf Pixabay
Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Rheinland-Pfalz
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