Sonderprogramm Inselversorger – Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Fährreedereien im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der ostfriesischen Inseln

Sonderprogramm Inselversorger – Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Fährreedereien im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der ostfriesischen Inseln

Sonderprogramm Inselversorger - Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Fährreedereien im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der ostfriesischen Inseln

Förderzeitraum: 09.09.2020-31.12.2020
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Aufgrund der Corona-Pandemie mussten Fährreedereien den Fährverkehr von niedersächsischen Häfen zu den ostfriesischen Inseln stark reduzieren. Durch die damit einhergehenden Einnahmeausfälle und höhere Fixkosten durch coronabedingte Hygienekonzepte sind diese in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet.

Unterstützt werden niedersächsische Unternehmen, die einen Inselfährverkehr zwischen mind. einem niedersächsischen Hafen und einer ostfriesischen Insel betreiben. Die Inselversorgung und der touristische Verkehr sollen dadurch aufrechterhalten werden.

Fördermittel in Form eines Zuschuss bis zu 50% (vom negativen Betriebsergebnis) möglich.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 3647264 (lizenzfrei)

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