Rheinland-Pfalz / Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Finanzhilfen zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Schäden, die durch außergewöhnliche Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden.
Privatpersonen erhalten einen Zuschuss, dessen Höhe und Umfang sich ungeachtet der tatsächlichen Schadenshöhe an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den Familienverhältnissen (ledig, verheiratet, verpartnert, Anzahl der zu einem Haushalt gehörenden Personen) orientiert.
Für Unternehmen beträgt die Finanzhilfe bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme. Sie wird bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 EUR als Zuschuss, bei einer Schadenssumme von über 10.000 EUR als Darlehen gewährt.
Soforthilfen können als erste schnelle Hilfe in besonders begründeten Einzelfällen (z.B. drohende Obdachlosigkeit) im Vorgriff und unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer späteren Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen gewährt werden.
Schäden, die 3.000 EUR im Einzelfall nicht übersteigen, können im Allgemeinen nicht berücksichtigt werden.
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