Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (15.10.2018 – 31.12.2020)

Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (15.10.2018 – 31.12.2020)

Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (15.10.2018 - 31.12.2020)

Bund / FFA Filmförderungsanstalt

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt die Produktion von Kinofilmen als Kulturgut in Deutschland.

Bezuschusst werden im Rahmen des Deutschen Filmförderfonds I (DFFF I) die Herstellung programmfüllender Kinofilme und im Rahmen des DFFF II Produktionsdienstleistungen zur Herstellung eines programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilms, der im Kino in Deutschland aufgeführt wird.

Die Höhe der Fördermittel beträgt:

  • im DFFF I in der Regel bis zu 20% der deutschen Herstellungskosten bis 8 Mio. EUR und 25% bei deutschen Herstellungskosten über 8 Mio. EUR, maximal jedoch 4 Mio. EUR je Filmprojekt,
  • im DFFF II 25% der deutschen Herstellungskosten, maximal jedoch 25 Mio. EUR pro Film.

Bemessungsgrundlage sind max. 80% der Herstellungskosten.

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