Stromspeicher-Richtlinie

Stromspeicher-Richtlinie

Stromspeicher-Richtlinie

Das Land Berlin fördert netzdienliche Stromspeicher, die dauerhaft in Verbindung mit neu zu installierenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen errichtet werden.

Mitfinanziert wird die Anschaffung eines Speichersystems, nicht die Anschaffung einer Photovoltaikanlage.

Ziel der Förderung ist die Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin.

 

Art und Höhe

Zuschüsse – 300 EUR je kWh, maximal jedoch 15.000 EUR pro System.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Berlin

Weitere Beiträge

Maßnahmen zur größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen
Förderzeitraum: 19.05.2023 – 18.09.2023
Future Energy Technologies - Eine Initiative des Landes Oberösterreich im Rahmen der Wirtschafts- und Forschungsstrategie
Förderzeitraum: 02.05.2023 – 14.09.2023
Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien
Förderzeitraum: 11.05.2023 – 15.11.2026

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!