Stromspeicher-Richtlinie

Stromspeicher-Richtlinie

Stromspeicher-Richtlinie

Das Land Berlin fördert netzdienliche Stromspeicher, die dauerhaft in Verbindung mit neu zu installierenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen errichtet werden.

Mitfinanziert wird die Anschaffung eines Speichersystems, nicht die Anschaffung einer Photovoltaikanlage.

Ziel der Förderung ist die Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin.

 

Art und Höhe

Zuschüsse – 300 EUR je kWh, maximal jedoch 15.000 EUR pro System.

 

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