Im Rahmen dieser medizinischen Richtlinie sollen Vorhaben gefördert werden, die den Grundstein für die Entwicklung innovativer Arzneimittel legen. Dabei sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung so weiterentwickelt werden, dass sie zielgerichteter und schneller Eingang in die Wirkstoffforschung und -entwicklung finden können.
Gegenstand dieses Förderprogrammes sind demnach Einzel- und Verbundvorhaben, in denen sog. „Targets“ (Ansatzpunkte) unter industrierelevanten Aspekten validiert und damit auf ihre Eignung als Ausgangspunkt für die Wirkstoffentwicklung überprüft werden. Dafür sind Untersuchungen zur genauen Aufklärung der Biologie des Targets und dessen Einfluss auf Krankheitsmechanismen notwendig, die dazu geeignet sind, den therapeutischen Nutzen der Targetmodulation abzuschätzen.
Das Ziel der Targetvalidierung ist, das Wissen über die Funktion des Targets als Ausgangspunkt für die weitere Wirkstoffentwicklung mit verschiedenen Modellen und Methoden und in unabhängigen Ansätzen zu bestätigen, zu erweitern und zu vertiefen.
Im Allgemeinen gilt für diese Richtlinie folgender Fördersatz:
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