Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie“ (Stand: 10.01.2019 )

Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie“ (Stand: 10.01.2019 )

Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie“ (Stand: 10.01.2019 )

Diese neue Wettbewerbsausschreibung adressiert die notwendigen Veränderungen in Richtung einer umwelt- und nutzerfreundlichen vernetzten Mobilität, sowie die Weiterentwicklung der Verkehrs- und Logistiksysteme mit Hilfe von IKT.

Folgende Entwicklungsschwerpunkte stehen im Förderfokus:

  • Gewerbliche Logistik- und Lieferkonzepte, die den öffentlichen Raum nachhaltig entlasten
  • App- oder Plattformbasierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität im öffentlichen und individuellen Bereich
  • Verkehrsträgerübergreifende Sharing-Systeme, die den Umstieg vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Personenverkehr vereinfachen
  • Wirtschaftliche Betriebskonzepte, die helfen, den Kostennachteil bei der Beschaffung elektromobiler Fahrzeuge auszugleichen
  • Flotten, die in Energienetze eingebunden werden, um neue netzdienliche Dienstleistungen anzubieten.
  • Eine attraktive und bezahlbare Mobilitätsversorgung der Bevölkerung in ländlichen Räumen
  • Neue Mobilitätslösungen, die hoch-automatisierte und autonome Fahrzeuge und die damit verbundenen Technologien (KI, maschinelles Lernen…) nutzen, um die Herausforderungen des zukünftigen Verkehrs im städtischen und ländlichen Bereich zu lösen.

Das BMWi begrüßt hierfür die Integration junger hoch-innovativer Unternehmen (z. B. Start-ups, Scale-ups) in ein Konsortium. Zu diesem Zweck wird die Vergabe von Unteraufträgen an diese Unternehmen positiv bewertet.

Bei der Vergabe der Fördermittel handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Unternehmen erhalten in diesem Sinne, je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen, Zuschüsse von 25% bis 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. KMU haben im Einzelfall Anspruch auf eine erhöhte Förderintensität. Forschungsinstitute können bis zu 100% gefördert werden, wobei eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 10% erwünscht ist.

Die Fristen zur Skizzeneinreichung sind jeweils der 31.März und 31.Oktober diesen Jahres. Gleiches gilt für die Jahre 2020 und 2021.

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