Thüringen / Thüringer Aufbaubank (TAB)
Der Freistaat Thüringen unterstützt im Rahmen dieser Förderrichtlinie Investitionsvorhaben von Unternehmen in Thüringer Betriebsstätten, die nicht im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden.
Mitfinanziert werden alle zum Investitionsvorhaben gehörenden anzuschaffenden
Die Zuwendung wird in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20%, für Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR.
Darlehen werden projektbezogen als zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank gewährt. Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens ist die Bewilligung eines Thüringen-Invest-Zuschusses. Das Darlehen kann bis zu 200.000 EUR betragen und ist durch die Hausbank banküblich zu besichern.
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