Thüringen-Invest (05.02.2018 – 31.12.2023)

Thüringen-Invest (05.02.2018 – 31.12.2023)

Thüringen-Invest (05.02.2018 - 31.12.2023)

Thüringen / Thüringer Aufbaubank (TAB)

Der Freistaat Thüringen unterstützt im Rahmen dieser Förderrichtlinie Investitionsvorhaben von Unternehmen in Thüringer Betriebsstätten, die nicht im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) gefördert werden.

Mitfinanziert werden alle zum Investitionsvorhaben gehörenden anzuschaffenden

  • aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten materiellen Wirtschaftsgüter und
  • immateriellen Wirtschaftsgüter (z.B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.

Die Zuwendung wird in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20%, für Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR.

Darlehen werden projektbezogen als zinsgünstige Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank gewährt. Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens ist die Bewilligung eines Thüringen-Invest-Zuschusses. Das Darlehen kann bis zu 200.000 EUR betragen und ist durch die Hausbank banküblich zu besichern.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Thüringen

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!