Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Förderzeitraum: 04.11.2021 - 30.06.2024
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Tierversuche sind bis heute in der Forschung und Entwicklung neuer Anwendungen, Methoden oder Prozesse noch weit verbreitet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht nun vor Alternativmethoden zu fördern, welche Tierversuche entweder komplett ersetzen oder zumindest Tiere weniger belasten. Gefördert werden hierbei Projekte, die neue Methoden entwickeln und sie verbreiten.

 

Die Förderrichtlinie ist in zwei unterschiedliche Module aufgeteilt. Modul I fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Validierungsvorhaben der anwendungsorientierten Forschung und der Grundlagenforschung. Modul II fördert Projekte, die der Verbreitung der Alterativmethoden dienen. Hierbei können außerdem Begleitmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder ähnliches gefördert werden.

 

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

 

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen i.d.R. bis zu 50 %

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

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