Transnationalen Forschungsvorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Optimierte Produkt- und Stoffkreisläufe“ innerhalb des ERA-NET „ERA MIN 2“ (31.10.2018 – 31.12.2023)

Transnationalen Forschungsvorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Optimierte Produkt- und Stoffkreisläufe“ innerhalb des ERA-NET „ERA MIN 2“ (31.10.2018 – 31.12.2023)

Transnationalen Forschungsvorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Optimierte Produkt- und Stoffkreisläufe“ innerhalb des ERA-NET „ERA MIN 2“ (31.10.2018 - 31.12.2023)

Das ERA-NET „ERA-MIN 2“ „Research and Innovation Programme on Raw Materials to Foster Circular Economy“ ist eine gemeinsame Initiative von 21 Partnern aus 14 europäischen Ländern und Regionen, sowie vier außereuropäischen Ländern. Ziel ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der nachhaltigen Rohstoffversorgung im Rahmen einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft.

Mit dieser Förderrichtlinie verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, mit Hilfe von Forschung und Entwicklung Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Zentrales Anliegen der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft ist es, den Wert von Produkten, Komponenten und Rohstoffen so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen, um so die Gesamtrohstoffproduktivität zu erhöhen und Umweltbelastungen zu verringern.

Vor diesem Hintergrund werden anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, innerhalb von zwei Themenbereichen gefördert:

  • Ressourceneffiziente Produktions- und Wiederaufarbeitungsprozesse (entsprechend Topic 3 „Processing, Production and Remanufacturing” der transnationalen Bekanntmachung)
  • Kreislaufschließung durch Wiederverwendung und Recycling von Produkten und Komponenten (entsprechend Topic 4 „Recycling and Re-use of End-of-Life-Products“ der transnationalen Bekanntmachung)

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten grundsätzlich eine Anteilfinanzierung von bis zu 50 %. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERA MIN Call-Sekretariat durch den Verbundkoordinator bis spätestens 31. Januar 2019, 17.00 Uhr MEZ englischsprachige Projektskizzen über das elektronische Antragssystem einzureichen.

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