Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

pixabay.1726618-1024x683-1

Die Existenz vieler Unternehmen ist aufgrund der Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Auswirkungen stark bedroht. Die Überbrückungshilfen werden nun für 4 Monate, September bis Dezember, weiter fortgesetzt.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen hohen Einnahmeausfall durch die Pandemie in Kauf nehmen müssen oder den Betrieb ganz einstellen mussten, bzw. immer noch müssen, wie die Veranstalter- und Schaustellerbranche.

Abhängig von den betrieblichen Fixkosten, wird eine Förderung von bis zu 200.000€ für September bis Dezember ausbezahlt. Horst Seehofer teilt mit, dass der Zugang zu den Überbrückungshilfen deutlich erleichtert wurde, durch eine Digitalisierung des Antrags und des Verfahrens. Diese stehen Unternehmen, insbesondere auch Kleinstunternehmen, aus allen Branchen, zur Verfügung.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 1726618 (lizenzfrei)

Weitere Beiträge

Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lastkraftwagen (LWT)
Förderzeitraum: 19.04.2023 – 26.06.2023
Überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
Förderzeitraum: 01.05.2023 – 30.06.2024
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten (Energie-Härtefallhilfe KMU) in Schleswig-Holstein
Förderzeitraum: 21.03.2023 – 31.03.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!