Unterstützung Zoohilfe – Richtlinie über die Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Unterstützung der infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Defizite geratenen Zoologischen Gärten, Tiergärten und Wildgehege

Unterstützung Zoohilfe – Richtlinie über die Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Unterstützung der infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Defizite geratenen Zoologischen Gärten, Tiergärten und Wildgehege

Unterstützung Zoohilfe - Richtlinie über die Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Unterstützung der infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Defizite geratenen Zoologischen Gärten, Tiergärten und Wildgehege

Förderzeitraum: 03.09.2020-31.10.2020
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Durch die Corona-Pandemie wurde eine vorrübergehende Schließung der Zoos, Tiergärten und Wildgehege angeordnet. Diese mussten, trotz weiteranfallender Kosten, erhebliche Einnahmeausfälle in Kauf nehmen.

Um die wirtschaftlichen Folgen zu mindern und die Existenz der betroffenen Einrichtungen zu sichern, werden diese im Rahmen einer Billigkeitsleistung unterstützt.

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Zoos, Tiergärten und Wildgehege in Niedersachsen.

Die Unterstützung kann für Fixkosten, wie Tierhaltungskosten, Energie- und Personalkosten, die während des 18.03. und 05.05.2020 angefallen sind, bewilligt werden.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 3314348 (lizenzfrei)

 

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